22 Mär 2014

Mutterschaftgeld - was man alles wissen muss

In der letzten Phase der Schwangerschaft und in der Zeit nach der Geburt brauchen Frauen besonders viel Ruhe, um sich auf die neue Situation mit dem Baby einzustellen. Wie gut, dass es den Mutterschutz gibt. In dieser Schonzeit, die nach dem Mutterschutzgesetz sechs Wochen vor und acht vor nach der Geburt gilt, müssen bzw. dürfen Frauen nicht arbeiten, bekommen aber weiterhin Geld - das Mutterschaftsgeld.

Welche Voraussetzungen muss man erfüllen, um Mutterschaftsgeld zu bekommen?

Mutterschaftsgeld bekommen Frauen, die sich in einen festen Arbeitsverhältnis befinden. Aber auch Frauen, denen während der Schwangerschaft zulässig gekündigt wurde, haben Anspruch auf Mutterschaftsgeld.

Wie stellt man einen Antrag auf Mutterschaftsgeld?

Den Antrag auf Mutterschaftsgeld stellen gesetzlich Versicherte bei ihrer Krankenkasse. Wer privat versichert ist oder einen 400-Euro-Job hat, muss sich an das Bundesversicherungsamt wenden. Das Antragsformular findet man hier. Für den Antrag benötigt man eine Bescheinigung vom Frauenarzt über den errechneten Geburtstermin.

Ab wann kann man Mutterschaftsgeld beantragen?

Mutterschaftsgeld kann frühestens sieben Woche vor Entbindungstermin bei der Krankenkasse beantragt werden. Die dafür notwendige Bescheinigung stellt der Frauenarzt aus.

Kann man als Selbstständige Mutterschaftsgeld beantragen?

Ja, auch Selbstständige haben ein Anrecht auf Mutterschaftsgeld. Allerdings hängt es davon ab, ob sie privat oder gesetzlich versichert sind und einen Anspruch auf Krankengeld erklärt haben. In diesem Fall hätten sie auch Anspruch auf Mutterschaftsgeld. In der Regel werden maximal 13 Euro pro Kalendertag gezahlt. Aber am besten bei der Krankenkasse nachfragen.

Wie berechnet sich Mutterschaftsgeld? Wie hoch ist es?

Zur Berechnung wird das durchschnittliche Arbeitsentgelt der letzten drei Monate herangezogen. Der Arbeitgeber zahlt diesen Betrag abzüglich der 13 Euro, die die Krankenkasse täglich zahlt. Wobei die meisten Krankenkassen (etwas TKK) diesen Betrag auf zwei Zahlungen verteilen. Eine Summe bekommt man vor der Geburt des Kindes, die zweite Summe nach der Geburt.

Bekommen Frauen in Teilzeit Mutterschaftsgeld?

Ja! Das Mutterschaftsgeld berechnet sich auch hier nach dem durchschnittlichen Nettoverdienst der letzten drei Kalendermonate.

Mutterschaftsgeld für Studentinnen?

Auch erwärbstätige Studentinnen haben Anspruch auf Mutterschaftsgeld, vorausgesetzt, sie sind gesetzlich versichert.

Haben Hausfrauen Anspruch auf Mutterschaftsgeld?

Da Hausfrauen keinen Lohn beziehen, haben sie leider keinen Anspruch auf Mutterschaftsgeld. Auch dann nicht, wenn sie bei ihrem Ehemann familienversichert sind.

Bekommen Privatversicherte auch Mutterschaftsgeld?

Auch Frauen, die privatversicht sich, erhalten Mutterschaftsgeld. Allerdings bekommen sie nicht, wie die gesetzlich Versicherten einen täglichen Betrag von 13 Euro von ihrer Krankenkasse, sondern eine Einmalzahlung vom Bundesversicherungsamt. Und die liegt im Moment bei einer Höhe von 210 Euro. Den Antrag kann man sich hier ausdrucken. Den Restbetrag stockt der Arbeitgeber so auf, dass sie am Ende den gleichen Betrag wie beim Arbeitsentgeld auf dem Konto haben.

Wie berechnet sich das Mutterschaftsgeld bei einer Frühgeburt?

Bei Frühgeburten im medizinischen Sinn verlängert sich die Mutterschutzfrist nach der Geburt von acht auf zwölf Wochen. Kommt das Baby vor dem errechneten Termin, verlängert sich der Mutterschutz um die Anzahl der Tage, die vor Geburt nicht in Anspruch genommen werden konnten.

Was ist mit dem Mutterschaftsgeld, wenn das Baby später kommt?

Wenn das Baby später als berechnet kommt, wartet die Krankenkasse mit der zweiten Rate bis zur Geburt und zahlt anschließend rückwirkend das Mutterschaftsgeld.

Und was ist bei Zwillingen? Bekommt man dann doppelt so viel Mutterschaftsgeld?

Bei Mehrlingsgeburten beträgt die Mutterschutzfrist nach der Entbindung zwölf Wochen. Die Frauen bekommen also insgesamt 4 Wochen länger Mutterschaftsgeld.

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