08 Mär 2014

Elternzeit, schöne Zeit!

Wie schnell doch ein Jahr vergeht. Gerade war unser Kleiner noch ein Baby, nun ist er schon ein Kleinkind. Für viele Mütter bedeutet der Übergang vom Baby- ins Kleinkindalter auch Abschied nehmen von einer sehr schönen Zeit: der Elternzeit. Hätte ich gewusst, wie angenehm es ist, zu Hause zu sein und sich ums Kind zu kümmern, hätte ich mehr von meiner Elternzeit in Anspruch genommen. Doch nun sind aus drei Jahren eben nur 14 Monate geworden.

Im Nachhinein bereue ich es ein wenig, nicht länger Elternzeit genommen zu haben. Klar ist das ganze auch eine Kostenfrage, und dennoch würde ich mich beim nächsten Kind anders entscheiden. Denn nie wieder kann man soviel Zeit mit dem Nachwuchs verbringen, an seinem Gedeihen und seiner Entwicklung teilhaben. Und das ist kostbarer, als alles andere auf der Welt. Jedenfalls für mich. Arbeiten kann und muss ich mit aller Wahrscheinlichkeit mein ganzes Leben. Was sind da schon drei Jahre?

Eine Zeit, die man für den gemeinsamen Start ins neue Leben braucht! Denn die ersten Monate mit Kind - so schön sie auch sind - können mitunter ganz schön anstrengend sein. Kommt dann der Stress, den der Wiedereinstieg ins Berufsleben so mit sich bringt, noch dazu, kann es schnell problematisch werden. Wer hätte das gedacht: Kinder zu haben, ist ein 24-Stunden-Job. Gute Organisation des Alltags ist da nur eine Säule für Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Ausreichend Schlaf gehört auch dazu. Doch wieviele schlaflose Nächte Eltern mit Kindern bevorstehen, interessiert kaum einen Arbeitgeber. Die Angestellten müssen funktionieren, ob ausgeschlafen oder nicht. Wer für diesen Übergang ins Hamsterrad der Zivilisation mehr Zeit hat, kann sich glücklich schätzen. Nun überlege ich ernsthaft, meine Elternzeit zu verlängern. Doch vorab ein paar grundlegende Fakten zur Elternzeit:

Allgemeines zur Elternzeit

  • Anspruch auf Elternzeit haben Mütter und Väter, die in einem Beschäftigungsverhältnis stehen. Ob festangestellt oder freiberuflich spielt keine Rolle. Aber: Sie müssen mit dem Kind im selben Haushalt leben, es selber erziehen und betreuen. Wer sich in Elternzeit befindet, darf maximal 30 Stunden pro Woche arbeiten.
  • Arbeiten Mutter und Vater, haben auch beide Anspruch auf Elternzeit. Sie können die Zeit untereinander aufteilen, sich abwechseln und gleichzeitig in Elternzeit gehen.
  • Elternzeit kann bis zum dritten Geburtstag des Kindes genommen werden. Es ist aber auch möglich, bis zu zwölf Monate auf die Zeit bis zum achten Geburtstag zu übertragen.
  • Elternzeitlinge sind grundsätzlich ab Anmeldung der Elternzeit bis zum Ablauf der Elternzeit vor einer Kündigung des Beschäftigungsverhältnisses geschützt.

Elternzeit beantragen

Wer Elternzeit beantragen möchte, muss dies spätestens sieben Wochen vor deren Beginn schriftlich beim Arbeitgeber einreichen. Nachfolgend ein Formulierungsvorschlag für einen Musterantrag auf Elternzeit. Anschrift, Absender und Datum nicht vergessen:

Betreff: Antrag auf Elternzeit

Sehr geehrte(r) Frau/Herr [Name Arbeitgeber],

hiermit beantrage ich Elternzeit zur Betreuung und Erziehung meines Kindes
[voraussichtliches Geburtsdatum]. Unter Einhaltung der gesetzlichen 7-Wochen-Frist
wird meine Elternzeit am [Datum - das mindestens sieben Wochen in der Zukunft liegt] beginnen.

Nach einer Auszeit von x Monaten stehe ich Ihnen ab dem [Datum des ersten Arbeitstages]
wieder voll (oder in Teilzeit für x Stunden) zur Verfügung.

Bitte bestätigen Sie mir den Erhalt dieses Schreibens und Ihr Einverständnis über die Elternzeit
schriftlich.

Für ein klärendes Gespräch stehe ich Ihnen gern persönlich zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen,

– Unterschrift –

Elternzeit verlängern

Ihre Elternzeit verlängern können die Eltern, die bisher noch keine zwei Jahre Elternzeit genommen haben, etwa wie bei uns nur 14 Monate. Wobei der Arbeitgeber der Verlängerung zustimmen muss. Auf Juristendeutsch: er muss im billigem Ermessen darüber entscheiden. Die 7-Wochen-Frist gilt nur für die erstmalige Beantragung der Elternzeit und nicht für die Verlängerung. Trotzdem empfiehlt es sich, die Verlängerung so früh wie möglich einzureichen. Stimmt der Arbeitgeber der Verlängerung nicht zu (weil er fest mit dem Mitarbeiter gerechnet hat), ist Teilzeit oft eine Lösung, um beiden Seiten gerecht zu werden. Auch wer auf drei Jahre Elternzeit verlängern möchte, braucht eine Genehmigung vom Arbeitgeber. Diese zwölf Monate können bis zum achten Lebensjahr des Kindes ausgedehnt werden. So kann man beispielsweise im vierten Jahr zwei Monate nehmen, im fünften zwei usw.

Thema: 

Neuen Kommentar schreiben